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Wer muss streuen im Winter?

Der Winter naht und es dauert sicher nur noch wenige Wochen, bis wieder Schnee und Eis die Fahrbahnen und Bürgersteige säumt. Viele Hausbesitzer, aber auch Mieter stellen sich spätestens dann die Frage: wer muss eigentlich streuen im Winter? In Deutschland gibt es die sog. Schneeräum- und Streupflicht, die besagt, dass ein Grundstückseigentümer sein Grundstück im Winter vom Schnee befreien und streuen muss. Wird diese Räum- und Streupflicht schuldhaft nicht beachtet, kann das zur Folge haben, dass der Grundstückeigentümer für evtl. Schäden durch Unfälle aufkommen muss. Die Räum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege wird üblicherweise – etwa durch kommunale Satzung – auf die privaten Anlieger der Straße übertragen.Aber was passiert mit Mietwohnungen? Sind Mieter denn verpflichtet, im Winter zu streuen? JEIN. Es kommt darauf an, ob der Vermieter die Räum- und Streupflicht auf die Bewohner aufteilt, oder einen Hausmeister anstellt, der das Grundstück vom Schnee und Eis befreit.

http://dejure.org/gesetze/StrG/41.html

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