Das Leid eines jeden Selbstständigen ist wohl die lästige Buchführung, die tagtäglich erledigt werden will. Viele Gründer ziehen es aus finanziellen Gründen anfangs vor sich eigenständig darum zu kümmern. Man sollte allerdings beachten, dass schon eine Handvoll Grundkenntnisse in diesem Bereich erforderlich ist um sie erfolgreich zu bewältigen, denn die Anforderungen an eine ordentliche und fehlerfreie Buchführung sind nicht zu unterschätzen.
An den örtlichen IHKs, sowie an privaten Institutionen, können Kurse belegt werden, die das erforderliche Wissen vermitteln oder auffrischen, doch fragt sich ein Kaufmann natürlich auch ob es nicht besser wäre die Buchführung auszulagern und die somit freie Zeit dazu zu nutzen, mehr Geld für das eigene Unternehmen zu verdienen. Wenn man nun nur den Jahresabschluss oder Steuererklärung von externen Profis abwickeln lässt, kann diese aber durchaus aufwendiger oder teurer als geplant werden, sofern die Buchführung zuvor nicht ordnungsgemäß erledigt wurde. Für einen Existenzgründer ist es durchaus sinnvoll zu verstehen, wie die Buchhaltung richtig funktioniert, selbst wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt an externe Dienstleister übergeben wird – allein schon um nachvollziehen zu können ob die Resultate stimmen können.
Nun gibt es eben verschiedene Möglichkeiten wie die Buchhaltung erledigt werden kann. Die erste Möglichkeit ist es, die Buchhaltung selber zu erledigen. Vorteile daraus sind das entstehende Fachwissen, die geringen Kosten und den ständigen Überblick im eigenen Unternehmen zu halten. Eine gute Buchhaltungssoftware erleichtert den Start natürlich auch ungemein.
Eine weitere Möglichkeit ist es, den Steuerberater zu Rate zu ziehen oder die Buchführung etc. ihm ganz zu überlassen. Zu seinem Tätigkeitsfeld gehört nämlich auch die Buchhaltung für gewerbliche Mandanten zu erledigen. Die Kosten sind dabei durch die Steuerberatungsgebührenverordnung gesetzlich geregelt. Sie gibt aber nur den Rahmen vor, die letztendlichen Kosten richten sich meist nach dem Gegenstandswert, in diesem Fall der Jahresumsatz des Unternehmens.
Eine letzte Möglichkeit bzw. Alternative zum Steuerberater ist ein freier Buchhalter. Dieser trägt sämtliche Geschäftsvorfälle lückenlos und ordnungsgemäß in die Geschäftsbücher ein, kontrolliert diese und bereitet den Jahresabschluss vor. Darüber hinaus kümmert sich der Buchhalter auch um die Anlagenbuchhaltung, in der alle langlebigen Wirtschaftsgüter erfasst sind. Er übernimmt bei Bedarf außerdem die Lohnbuchhaltung. Im Unterschied zum Steuerberater kann der Buchhalter allerdings keinen Jahresabschluss machen. Oder korrekter: Er kann ihn zwar machen, allerdings muss dieser anschließend von einem Revisor geprüft werden, der wiederum Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist.
Welche Lösung nun die richtige für den eigenen Bedarf ist sollte man in Ruhe abwägen und gegebenenfalls die jeweiligen Kosten und Vor- bzw. Nachteile miteinander vergleichen. Eine Kombination aus Buchhalter und Steuerberater ist natürlich auch möglich. Gerade Buchhalter unterliegen keiner Gebührentabelle und können so ihre Kosten frei mit Ihnen vereinbaren.
Bildquelle: Scopevisio





